Nachhaltig Reisen
Klimafreundliche Reisen mit railtour
Als führender Bahnreiseveranstalter der Schweiz bieten wir unseren Kunden seit über 50 Jahren klimafreundliche Transportmöglichkeiten und fördern den touristischen Schienenverkehr in Europa.
Ebenso fördern wir die Nutzung der Bahn für den Arbeitsweg unserer Mitarbeitenden sowie bei Geschäftsreisen. «Mit der Bahn der Umwelt zuliebe» – diesen Slogan leben wir und richten uns aktiv danach. Wir sind bestrebt uns in sämtlichen Unternehmensbereichen unter der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Dazu gehören Produktgestaltung, Kommunikation, Prozesse, Mitarbeitenden etc. Darüber hinaus wollen wir aktiv einen Beitrag gegen die Klimaerwärmung leisten, dazu wurde das Klimaprojekt re:plant cities! geschaffen.
re:plant cities!
railtour geht in Sachen Nachhaltigkeit einen Schritt weiter und setzt sich aktiv für eine Verbesserung unseres Klimas ein. Dafür wurde im Oktober 2023 das Klimaprojekt re:plant cities! geschaffen.
Die Klimaveränderung ist ein Fakt und dass auch die Reisebranche dafür eine Mitverantwortung trägt, lässt sich nicht abstreiten. Die Folgen des Klimawandels sind allgegenwärtig. Steigende Temperaturen und Überschwemmungen beeinflussen unseren Alltag und bringen die ökologische Balance aus dem Gleichgewicht. Die Überhitzung der Städte wird durch grossflächige Versiegelung der Böden verstärkt.
Wir knüpfen mit dem Projekt re:plant cities! genau an dieser Problematik an. Das Projekt finanziert Entsiegelungen von Asphalt- oder Betonflächen in Schweizer Städten. Bei einer Entsiegelung werden asphaltierte Flächen aufgebrochen und durch einen natürlichen Belag ersetzt. Dadurch kann Regenwasser wieder im Boden versickern, Pflanzen finden Raum zum Wachsen und das Mikroklima wird nachweislich besser.
Die Finanzierung wird primär durch das Unternehmen selbst abgesichert. Pro Buchung fliessen 2 Franken in das Klimaprojekt, die Kundinnen und Kunden haben aber die Möglichkeit selbst auch noch einen Betrag beizusteuern, wer dies wünscht, darf sich gerne an einen unserer Reiseprofis wenden. Die Einnahmen fliessen zu 100% in das Projekt.
Ziel ist es Flächen im öffentlichen Raum zu entsiegeln, damit die Allgemeinheit davon profitieren kann. Um an solche Flächen zu kommen, setzt railtour auf die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern. Ein Jahr nach Projektstart konnte am 18. und 19. Oktober 2024 die erste Entsiegelung realisiert werden: An der Schänzlihalde in Bern wurde in Zusammenarbeit mit der Schweizer Künstlerin Duscha Padrutt, Initiantin des Projekts entsiegeln.art, dem Quartierverein Kursaal und dem Naturgärtner Andreas Augsburger die erste Kleinfläche entsiegelt.
Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Verdachtsfälle auf z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermässiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DERTOUR Suisse AG haben, können gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Aussenstehenden digital über den Beschwerdekanal der DERTOUR Suissse AG als Teil der REWE Group abgegeben werden – auf Wunsch auch anonym.
Beschwerden von Kundinnen und Kunden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DERTOUR Suisse AG, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Kundendienst.
Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.